Eckpunkte für Gebäudemodernisierungsgesetz: Viel Kritik, wenig Zustimmung
Illustration: studio v-zwoelf / stock.adobe.comDie Regierungskoalition hat Eckpunkte für das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgelegt. Das neue Gesetz soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) aus der Merkel-Ära ablösen. Geplant ist etwa, die Pflicht für einen 65%-Erneuerbare-Energie-Anteil für neue Heizungen abzuschaffen.
EIne Kernaussage ist: Die Bürger:innen können weiterhin fossile Öl- und Gasheizungen installieren. Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) begrüßt die Pläne. „Die Richtung stimmt“, sagt BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt. „Weniger Bürokratie und mehr Entscheidungsfreiheit für Eigentümerinnen und Eigentümer sind zentrale Voraussetzungen dafür, dass die dringend notwendige Modernisierung der Heizsysteme endlich wieder an Fahrt gewinnt.“
Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) kritisiert hingegen die Pläne. Der Name sei leider nicht Programm: Gebäude werden mit dem geplanten GMG nicht modernisiert. Vielmehr sende die Bundesregierung das Signal: Weitermachen wie bisher. „Statt Orientierung und Verlässlichkeit zu schaffen, produziert die Bundesregierung neue Unsicherheit für Hersteller, Handwerk, Eigentümer und Mieter“, sagt Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung. „Energiepolitik im Allgemeinen und das Thema Heizen im Besonderen werden weiter verkompliziert. Von Technologieoffenheit kann keine Rede mehr sein.“ Bereits heute gebe es unterschiedliche CO2-Preise auf Stromproduktion und Gasverbrauch sowie unterschiedliche Energiesteuern. „Neu hinzukommen nun zwei Öl-/Gasquoten, jeweils eine für Bestandsanlagen und für neue Heizungsanlagen. Das wird unübersichtlich und konterkariert den CO2-Preis als zentralen Baustein der Energiepolitik“, so Weber.
BDEW: Abschaffung der 65-Prozent-Anforderung gefährdet Klimaziele
Für den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) stellt sich die Frage, ob das geplante GMG mit den Klimazielen vereinbar ist. „Die jetzt beschlossene Abschaffung der 65-Prozent-Anforderung birgt die Gefahr, dass die Klimaziele im Gebäudesektor nicht erreicht werden“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Kritisch sehen wir insbesondere, dass weiterhin der Einbau von Gas- und sogar Ölheizungen mit zunächst nur relativ geringen Bio-Anteilen eingebaut werden können. Dies birgt die Gefahr von Kostensteigerungen und von Lock-in-Effekten, die die Gas- und Ölheizung auch dort zementiert, wo Wärmepumpe oder Fernwärme sinnvoll Anwendung finden sollten. Zudem wird der Ausbau und die Akzeptanz von Fernwärmenetzen erschwert.“
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) ist der Ansicht, dass die 65%-Erneuerbaren-Vorgabe aufgrund der EU-Vorgabe in der EE-Richtlinie zu Zielvorgaben für die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden verbindlich ist. „Insofern müssen wir genau prüfen, ob die Abschaffung der 65%-Erneuerbaren-Pflicht und die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erfüllung der europäischen Vorgaben ausreichen“, sagt BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser. In der geplanten Grüngasquote sieht der BEE eine Chance. „Eine gut gemachte Grüngasquote kann einen sinnvollen Beitrag zur Erhöhung der Planungssicherheit für Investitionen leisten. Das hängt allerdings sehr von der genauen Ausgestaltung ab“, so Heinen-Esser. „Wir werden die Vorschläge gründlich prüfen.“
Energieministerin Thekla Walker: Biomethan-Quote nicht erfüllbar
Aus Baden-Württemberg kommt harsche Kritik: „Die GEG-Novelle ist ein Vertrauensbruch gegenüber Verbrauchern, Handwerk und Kommunen. Die Verlängerung der Abhängigkeit von Öl- und Gasimporten wird für unsere Gesellschaft sehr teuer werden. Wer sich jetzt noch für fossile Brennstoffe entscheidet, wird in einer Kostenfalle landen.“, sagt Baden-Württembergs grüne Energieministerin Thekla Walker. „Grünes Öl“ gebe es auf dem Markt de facto nicht. Kraftstoffe, die aus Pflanzen hergestellt oder mithilfe von Ökostrom synthetisch erzeugt werden, werden knapp als auch teuer sein werden. „Eine Biomethan-Quote von 10 Prozent erfordert eine Steigerung des Energiepflanzenanbaus, die die Flächen in Baden-Württemberg auch laut der Biogasstrategie des Landes überhaupt nicht hergeben“, so Walker.
Dem Handwerk werde das Geschäft mit neuen Heizungen absehbar wegbrechen. Die Aufgabe der Klimaziele und die Abschaffung konkreter Vorgaben werden psychologisch zu einem jahrelangen Abwarten des Marktes führen.
Auch die Kommunen geraten laut Walker in eine unhaltbare Situation. „Über 300 Städte und Gemeinden haben in Baden-Württemberg eine fertige Wärmeplanung vorgelegt, so viel wie in keinem anderen Bundesland. Dieser Planung entziehen die GEG-Pläne die Berechnungsgrundlage. Ohne Zieldaten und konkrete Zwischenschritte werden Investitionen in neue Wärmenetze oder die Transformation der bestehenden Gasnetze kaum durchführbar sein“, so Walker.
Heizungsförderung bis 2029 gesichert
Die Regierungskoalition hat angekündigt, dass sie die Heizungsförderung bis mindestens 2029 weiter auskömmlich finanzieren will. „Dabei muss allerdings auch schnell klargestellt werden, dass die bewährte Fördersystematik und das Förderniveau erhalten bleiben“, fordert Martin Sabel, Geschäftsführer vom Bundesverband Wärmepumpe (BWP).
Die Thüga Aktiengesellschaft, ein Netzwerk kommunaler Energie- und Wasserversorger in Deutschland, fordert hingegen, die Heizungsförderung zu überarbeiten. „Förderung muss so erfolgen, dass sie lokal sinnvoll ist“, sagt Constantin H. Alsheimer, Vorstandsvorsitzender der Thüga Aktiengesellschaft. „In Gebieten in denen verbindlich ein Wärmenetz geplant wird, dass grundsätzlich nur bei hoher Anschlussdichte Sinn macht, sollten andere Heizungsarten nicht gefördert werden.
Quelle: BDH, ZVEI, BDEW, BEE, UM-BWL, BWP, Thüga | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH