EEG-Novelle: BNE fordert gesetzliche Regelungen für flexible Netznutzung im EEG

Eine Hand hält ein Paragrafen-Zeichen vor die Sonne, der BNE fordert die flexible Netznutzung von Windenergie, Photovoltaik und Batteriespeichern im EEG zu regeln.Foto: Robert Kneschke / stock.adobe.com
Individuelle flexible Netzanschlussverträge zwischen Netzbetreibern und Anlagenbetreibern von Windenergie, Photovoltaik und Batteriespeichern kommen kaum zustande. Daher fordert der Verband BNE gesetzliche Regelungen für die flexible Netznutzung direkt im EEG und hat dafür Vorschläge vorgelegt.

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) sieht im Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen und Speichern den zentralen Flaschenhals der Energiewende. Um diese Krise zu lösen, sollte der Bund nach Ansicht des BNE die flexible Netznutzung direkt im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festlegen. Mit gesetzlichem Anspruch des Anlagenbetreibers auf flexible Netznutzung, klaren Kostenregeln und Rechtsfolgen. Ein bundeseinheitlicher Standard, der direkt im EEG verankert wird, ist dabei besser geeignet als individuelle Netzanschlussvereinbarungen. Das legt der BNE in einem Positionspapier zur Novelle des EEG dar. Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet derzeit an einer EEG-Novelle, die Verbändeanhörung verzögert sich jedoch.

Individuelle Verträge und Kleinstaaterei blockieren Energiewende

Die Erfahrungen der letzten Monate zeigen laut BNE, dass individuell verhandelte flexible Netzanschlussverträge, sogenannte FCA, kaum zustande kommen und das den Ausbau der erneuerbaren Energien blockiert. Auch ein FCA-Mustervertrag wird wenig helfen. Zwischen Netzbetreibern und Anschlussnehmern herrscht ein fundamentales Risiko-, Informations- und Machtgefälle. Das führt dazu, dass Projektierer oft unzumutbare Bedingungen akzeptieren müssten, die Projekte unfinanzierbar machen. Zudem verweigern laut BNE viele der über 850 Verteilnetzbetreiber standardisierte Lösungen, was zu einer massiven „Kleinstaaterei“ führt. 

Den geplanten Redispatchvorbehalt lehnt der BNE ab. Er entziehe Windparks und Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern die Finanzierungsgrundlage, erhöhe die Kosten und ist aller Voraussicht nach europarechtswidrig. Stattdessen brauche es Co-Location-Speicher, die Strom einspeichern können, der sonst abgeregelt würde. Leider würden solche Speicher, wenn Netzbetreiber sie überhaupt erlauben, bislang durch restriktive FCA-Praktiken lahmgelegt. Dazu gehören träge Rampenvorgaben oder Ladeverbote in Redispatch-Situationen.

Gesetzlichen Anspruch auf flexiblen Netzanschluss in EEG-Novelle verankern

„Für Standardfälle wie EE-Anlagen und Co-Location-Speicher bedarf es daher eines Komplett-Pakets an Regeln direkt im EEG“, so die Kernforderung des BNE-Positionspapiers. Die Rechtsanwaltskanzlei BBH hat dazu ein juristisches Gutachten vorgelegt, das konkrete Gesetzesänderungen vorschlägt.

Zentrale Bausteine des Vorschlags zur EEG-Reform

  • Recht auf beschleunigte Netzauskunft: Um überhaupt eine flexible Netznutzung bewerten zu können, sollte der Bund Netzbetreiber verpflichten, innerhalb von spätestens vier Wochen nach einem Anschlussbegehren Auskunft über die zur Verfügung stehende Anschlusskapazität zu erteilen.
  • Gesetzlich verankertes Recht auf Überbauung: Anlagenbetreiber sollen das ausdrückliche Recht erhalten, einen Netzverknüpfungspunkt zu wählen und diesen zu „überbauen“, sofern sie die maximale Wirkleistungseinspeisung durch technische Einrichtungen dauerhaft auf die verfügbare Kapazität begrenzen.
  • Klare Regelung der Zumutbarkeit: Die wirtschaftliche Unzumutbarkeit für den Netzbetreiber ist erreicht, wenn die Kosten für die Optimierung, die Verstärkung und den Ausbau des Netzes mehr als 15 Prozent der Errichtungskosten der EE-Anlage betragen. Anlagenbetreiber können etwaige Mehrkosten tragen, um sich den Zugang zu sichern.
  • Klare Durchsetzung und Rechtsfolgen: Um die tatsächliche flexible Netznutzung zu garantieren, schlägt das Gutachten Mechanismen zur Sanktionierung bei Pflichtverstößen vor, wie etwa eine viertelstundenscharfe Strafzahlung von 10 Euro pro Kilowatt bei Überschreitung der Einspeisegrenzen. Dies ist viel effektiver, als Sanktionen in jedem Einzelfall verhandeln zu müssen.

Der BNE betont: „Ein Recht auf beschleunigte Netzauskunft gepaart mit einem bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für den Netzanschluss schafft die nötige Planungssicherheit für Großprojekte und macht diese wieder “bankable”. Nur durch die nahtlose Integration der flexiblen Netzanschlussnutzung in ein weiterentwickeltes EEG lassen sich die Netzausbaukosten nachhaltig senken und die Ausbauziele erreichen.“

Das BNE-Positionspapier: “Netzanschlusskrise überwinden: Flexible Netznutzung im EEG, statt individuelle Netzanschlussverträge” ist unter diesem Link zu finden.

Das BBH-Gutachten „Gesetzesvorschläge für die Reduzierung der EE bedingten Netzausbaukosten“ steht unter diesem Link zum Download bereit.

Quelle: BNE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Schließen