Bundesnetzagentur startet Konsultation des Netzentwicklungsplans
Foto: bildergala / stock.adobe.comDie Bundesnetzagentur hat die Konsultation des zweiten Entwurfs des Netzentwicklungsplans zum Ausbau des Stromnetzes bis zu den Jahren 2037 und 2045 gestartet. „Eine sichere und zuverlässige Stromversorgung, gut vernetzt mit unseren europäischen Nachbarn, ist essenziell. Gleichzeitig müssen wir die Kosten im Griff behalten. Diesen Spagat will die Bundesnetzagentur mit dem aktuellen Vorschlag erreichen“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. “Der weitere Ausbau des Höchstspannungsnetzes ist notwendig, um die Energiewende voranzubringen, die Versorgungssicherheit weiter auf hohem Niveau zu gewährleisten und die Klimaziele zu erreichen.“
Höchstspannungsnetz weiter ausbauen
Die Übertragungsnetzbetreiber haben 159 Ausbaumaßnahmen vorgeschlagen. Die Bundesnetzagentur hält aktuell 118 davon für bestätigungsfähig. Bezüglich der übrigen Maßnahmen sind aktuell keine ausreichenden Beiträge für die notwendige weitere Stärkung des Übertragungsnetzes ersichtlich. 76 Maßnahmen sind bereits im bestehenden Bundesbedarfsplangesetz beziehungsweise in dessen Fassung im Rahmen der derzeit laufen Überarbeitung enthalten. Die Bundesnetzagentur hat fünf Maßnahmen, die erst für das Zieljahr 2045 vorgesehen waren, schon für das Jahr 2037 untersucht und als vorläufig bestätigungsfähig eingeschätzt.
Der überarbeitete Entwurf des Netzentwicklungsplans sieht für den Ausbau der Windenergie auf See bis zu acht weitere Offshore-Anbindungssysteme bis 2037 vor. Aus Sicht der Bundesnetzagentur sind diese notwendig, um die im Windenergie-auf-See-Gesetz vorgeschriebenen Ausbauziele für Offshore-Windenergie zu erreichen.
Offen zur Konsultation stellt die Bundesnetzagentur auch Vorschläge für zusätzliche Interkonnektoren, mit denen man die europäische Energieversorgung besser vernetzen will, sowie eine zusätzliche Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung.
Konsultation des Netzentwicklungsplans bis 24. August 2026
Die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange können bis zum 24. August 2026 Stellungnahmen abgeben. Zudem begleitet die Bundesnetzagentur die Konsultation mit Online-Informationsveranstaltungen am 6. August 2026 (14:00 bis 17:00 Uhr) und am 11. August 2026, (11:00 bis 14:00 Uhr). Die Registrierung zu den Informationsveranstaltungen ist über die nebenstehenden Verlinkungen möglich.
Der Entwurf des Netzentwicklungsplans der Übertragungsnetzbetreiber, die vorläufigen Prüfungsergebnisse der Bundesnetzagentur und weitere Informationen zur Konsultation sind unter diesem Link zu finden.
Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH