Energy Sharing: Bündnis Bürgerenergie kritisiert Mitteilung der Bundesnetzagentur

Eine Zeichnung stellt Häuser, Photovoltaik und Stromspeiche dar, das Bündnis Bürgerenergie kritisiert eine Mitteilung der Bundesnetzagentur zur Umsetzung von Energy Sharing durch Verteilnetzbetreiber.KI-Grafik: Coosh448 / stock.adobe.com
Energy Sharing: Menschen nutzen vor Ort erzeugten erneuerbaren Strom gemeinschaftlich.
Eine neue Mitteilung der beschreibt die Umsetzung von Energy Sharing durch Verteilnetzbetreiber. Das Bündnis Bürgerenergie kritisiert, dass die Aufsichtsbehörde Verteilnetzbetreiber damit faktisch aus der Verantwortung entlässt, statt die gesetzlichen Vorgaben einzufordern.

Die Bundesnetzagentur hat vergangene Woche eine Mitteilung zur Umsetzung von Energy Sharing durch Verteilnetzbetreiber veröffentlicht. Darin beschreibt sie die Möglichkeit eines sogenannten Dienstleistungsmodells. In diesem Modell übernimmt ein Lieferant die Rolle, Strom aus Erzeugungsanlagen aufzunehmen und an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher weiterzuliefern. Die Bundesnetzagentur kommt in der Mitteilung zu dem Ergebnis, dass sich aus diesem Modell keine weiteren Umsetzungserfordernisse für Netzbetreiber ergeben.

Das Bündnis Bürgerenergie kritisiert diese Mitteilung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Umsetzung von Energy Sharing durch Verteilnetzbetreiber. Aus Sicht des Bündnisses droht die BNetzA damit, einen gesetzlichen Anspruch von Bürgerinnen und Bürgern praktisch auszubremsen. Statt von den Verteilnetzbetreibern die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben einzufordern, entlässt die Aufsichtsbehörde sie faktisch aus der Verantwortung.

„Viele Menschen haben sehr lange darauf gewartet, Strom endlich einfach gemeinschaftlich nutzen zu können: Den Strom vom eigenen Dach mit den Nachbarn, den Strom aus der PV-Anlage im Quartier oder aus der Windenergieanlage einer Bürgerenergiegemeinschaft mit deren Mitgliedern. Genau das ist das Versprechen von Energy Sharing. Wenn die Bundesnetzagentur dieses Beteiligungsrecht nun auf ein klassisches Liefermodell reduziert, lässt sie Bürgerenergiegemeinschaften und engagierte Bürgerinnen und Bürger im Regen stehen“, sagt Harald Uphoff, Vorstand Politik und Kommunikation beim Bündnis Bürgerenergie. Ein klassisches Liefermodell war auf dem Markt grundsätzlich schon bisher möglich. Es schaffe kein echtes Recht auf gemeinschaftliche Nutzung von Energie, insbesondere nicht für Haushalte, kleine Energiegemeinschaften und lokale Bürgerenergieprojekte.

Bündnis Bürgerenergie: Energy Sharing zentraler Baustein für Teilhabe an Energiewende

Für Bürgerenergiegemeinschaften ist Energy Sharing kein technisches Randthema, sondern ein zentraler Baustein für Teilhabe an der Energiewende. Es ermöglicht, dass Menschen vor Ort erneuerbaren Strom gemeinschaftlich erzeugen und nutzen können. Gerade für Quartierslösungen, gemeinschaftliche Photovoltaik-Projekte, Bürgerwindparks und lokale Energiegemeinschaften ist diese Möglichkeit entscheidend. Sie stärkt Beteiligung, schafft Akzeptanz und macht die Energiewende im Alltag erfahrbar.

„Die BNetzA verschiebt die Debatte von der Umsetzung eines gesetzlichen Beteiligungsrechts hin zu einer technischen Zumutbarkeitsfrage für Netzbetreiber. Genau das ist politisch und rechtlich der Kern des Problems. Eine Aufsichtsbehörde darf sich nicht darauf beschränken, den Umsetzungsaufwand zu beschreiben. Sie muss darauf drängen, dass geltendes Recht praktisch nutzbar wird“, so Uphoff.

Nachvollziehbar ist aus Sicht des Bündnisses, dass man eingespeiste und entnommene Strommengen korrekt bilanzieren muss. Daraus folgt aber nicht, dass der Bund Verteilnetzbetreiber von weiteren Umsetzungspflichten entlastet sollte. Es gibt laut Bündnis Bürgerenergie konstruktive Vorschläge, wie man Energy Sharing auch mit Bilanzierung machen kann, ohne hohe Entwicklungskosten bei den Netzbetreibern und ohne immer neue Hürden für Bürgerinnen und Bürger.

Das Bündnis Bürgerenergie will die Mitteilung nun eingehend prüfen und danach über weitere Schritte beraten. Die Mitteilung der Bundesnetzagentur zur Umsetzung von Energy Sharing durch Verteilnetzbetreiber ist unter diesem Link zu finden.

Der Solarserver berichtet regelmäßig über die Entwicklung beim Energy Sharing:

Quelle: Bündnis Bürgerenergie | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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