Wie PV in Landschaftsschutzgebieten Strom erzeugen darf
Foto: KEA-BW / Tamara FischerDie Photovoltaik kann unter Auflagen auch in Landschaftsschutzgebieten zum Einsatz kommen. Eine neuer Leitfaden der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) fasst die gelten rechtlichen Bedingungen zusammen. Schritt für Schritt erkläre der neue Leitfaden die naturschutzrechtlichen Vorgaben. Wie die KEA mitteilte, informiert er ferner über die Voraussetzungen für Ausnahmen und Befreiungen sowie Wege zur Anpassung von Landschaftsschutzgebietsverordnungen. Eine Stuttgarter Anwaltskanzlei habe den Leitfaden im Auftrag der KEA-BW erstellt. Die Publikation lege den Schwerpunkt auf die Rechtslage in Baden-Württemberg. In dem Bundesland stehen rund 22 Prozent der Fläche unter Landschaftsschutz.
„Ein Landschaftsschutzgebiet ist kein grundsätzliches Ausschlusskriterium für einen Solarpark. Ob sich eine Photovoltaik-Freiflächenanlagen in einem Landschaftsschutzgebiet realisieren lässt, entscheidet sich am konkreten Standort“, sagt Tamara Fischer, Fachreferentin Erneuerbare Energien mit Schwerpunkt Photovoltaik bei der KEA-BW. Der erste Blick gelte der jeweiligen Landschaftsschutzgebietsverordnung. Sie legt fest, welche Eingriffe zulässig sind. Für Photovoltaik können beispielsweise Flächen in Betracht kommen, die bereits durch Straßen, Bahnstrecken oder andere Infrastruktur geprägt sind. Auch auf weniger empfindlichen Teilflächen kann eine Photovoltaikanlage infrage kommen, sofern das Vorhaben mit dem Charakter des Gebiets und seinem besonderen Schutzzweck vereinbar ist.
Naturschutzrechtliche Befreiungen möglich
In Einzelfällen seien naturschutzrechtliche Befreiungen möglich. Dabei prüfe die zuständige Behörde das konkrete Vorhaben und berücksichtige sowohl den Schutzzweck des Gebiets als auch das öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien. Dieses erhalte durch gesetzliche Vorgaben besonderes Gewicht.
Auch eine Anpassung der Landschaftsschutzgebietsverordnung könne den Weg für Photovoltaik frei machen. So lassen sich beispielsweise einzelne Teilflächen differenziert betrachten oder Regelungen für Photovoltaik aufnehmen. Gegen eine Zulassung können wiederum erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftscharakters oder sensible Lebensräume sprechen.
Eine frühzeitige Prüfung helfe, ungeeignete Standorte zu erkennen und für passende Flächen den rechtlichen Weg zu bestimmen. Der Leitfaden ordne die verschiedenen Möglichkeiten ein und zeige, welche Fragen die Beteiligten vorab klären sollten. Damit biete die Publikation der KEA-BW eine Arbeitshilfe für Akteure, die geeignete Flächen identifizieren, Photovoltaik-Projekte entwickeln oder Planungs- und Genehmigungsverfahren begleiten. Dazu zählen insbesondere Städte und Gemeinden, Projektentwicklerinnen und -entwickler, Landratsämter, untere Baurechts- und Naturschutzbehörden, Regierungspräsidien sowie private und kommunale Flächeneigentümerinnen und -eigentümer.
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