Regierung legt Sofortprogramm für Gebäude vor

Illustration zu Bundesförderung effiziente Gebäude BEG - Gebäudeenergiegesetz: Links eine Grafik mit der Effizienzskala ab A, rechts das Modell eines Hauses unter einer PudelmützeFoto: exclusive-design / stock.adobe.com
Das Bundeswirtschafts- und das Bundesbauministerium skizzieren in einem Sofortprogramm wie der Gebäudesektor bis 2030 die Klimaziele einhalten kann. Dazu zählt eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben ein Sofortprogramm für Gebäude vorgelegt. Ziel sei es damit die nach dem Klimaschutzgesetz zulässigen Jahresemissionsmengen künftig einhalten zu können, so die Ministerium.

Das Sofortprogramm ist notwendig, weil die Emissionen des Gebäudesektors im Jahr 2021 die zulässige Jahresemissionsmenge überschritten hatten. Diese Überschreitung hatte das Umweltbundesamt am 15. März 2022 festgestellt. Nach § 8 Bundes-Klimaschutzgesetz sind daher BMWK und BMWSB verpflichtet, ein Sofortprogramm vorzulegen, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen in den folgenden Jahren sicherstellt.

Bei dem Gebäude-Sofortprogramm handelt es sich ferner um einen gemeinsamen Vorschlag von BMWK und BMWSB. Das Programm wird nun dem Expertenrat für Klimafragen zur Stellungnahme zugeleitet. Anschließend berät die Bundesregierung über die zu ergreifenden Maßnahmen und beschließt diese schnellstmöglich. Es sei ferner geplant, die im Programm enthaltenen Maßnahmenvorschläge in das große Klimaschutz-Gesamtprogramm zu integrieren.

Elf Punkte-Programm

  1. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

Die GEG-Novelle soll u. a. gesetzlich festschreiben, dass ab 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben ist. Der Neubaustandard soll sich gemäß Koalitionsvertrag ab 2025 an den EH40-Standard angleichen. Auf EU-Ebene unterstützt die Regierung ferner den Vorschlag der EU-Kommission vom 15.12.2021 zu den Mindestenergieeffizienzstandards (MEPS) im Rahmen der Gebäude-Richtlinie. Die konkrete Ausgestaltung ist aufgrund der laufenden Verhandlungen noch zu definieren. Die Regelungen sollen nach Beschluss der EU-Gebäuderichtlinie noch in dieser Legislaturperiode in deutsches Recht umgesetzt werden. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass technische Machbarkeit und Sozialverträglichkeit angemessene Berücksichtigung finden.

  • 2.     Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die BEG soll die neuen Vorgaben des GEG flankieren und insbesondere bis zu deren Inkrafttreten die Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer auf die ab 2024 neu geltenden EE-Wärmeanforderungen (65 Prozent EE-Wärme) an neue Heizungen effektiv vorbereiten. Richtschnur für die Neuausrichtung der BEG ist dabei die Sicherstellung der Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands ab 2045. Die derzeit existierende Sanierungsdynamik soll bestehen bleiben.

  • 3.      Richtlinie für die Förderung von Pilotprojekten der Seriellen Sanierung und flankierenden Maßnahmen

Bereits am 7. Mai 2021 startete das BMWK-Programm zur Förderung der Seriellen Sanierung. Die Serielle Sanierung ist eine innovative Methode zur Gebäudesanierung, um mit vorgefertigten Dach- und Fassadenelementen einschließlich damit verbundener Anlagentechnik Gebäude schnell und hochwertig energetisch zu sanieren. Die Maßnahme umfasst dabei die Weiterführung des Förderprogramms.

Mittels einer neuen Maßnahme zur Erhöhung der Sanierungsrate bei allen öffentlichen Gebäuden will die Regierung ein vergleichbares Ambitionsniveau wie das der „Energieeffizienzfestlegungen für klimaneutrale Neu-/ Erweiterungsbauten und Gebäudesanierungen des Bundes“ erreichen.

Mit dem BMWSB-Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ sollen künftig zudem kommunale Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungen an den Klimawandel gefördert werden. Dabei geht es bspw. um die energieeffiziente Sanierung von Schwimmbädern, was mit einer gleichzeitigen Reduktion von Treibhausgasen verbunden ist.

  • 6.      Zukunft Bau – Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich

Das Förderprogramm Zukunft Bau – Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich des BMWSB fördere des weiteren Vorhaben, die vielversprechende Lösungen der Forschung und Entwicklung praktisch erproben.

  • 7.      Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Die BEW setzt Anreize zur Umstellung von vorwiegend fossilen Wärmenetzen auf erneuerbare Energien und Abwärme sowie den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75 Prozent an Einspeisung aus erneuerbarer Wärme und Abwärme. Ergänzend werden Einzelmaßnahmen gefördert. Um die Klimaziele zu erreichen, gelte es zudem, das System der bisherigen netzgebundenen Wärmeversorgung umzubauen und vorhandene Wärmenetze auf die Nutzung erneuerbarer Wärme und unvermeidbarer Abwärme umzustellen.

  • 8.      Gesetz für kommunale Wärmeplanung

Um die kommunale Wärmeplanung (KWP) mit Blick auf die Klimaziele rechtzeitig und effektiv flächendeckend einzuführen, ist außerdem eine gesetzliche Bundesregelung notwendig. Die genaue Ausgestaltung der bundesgesetzlichen Regelung zur KWP ist derzeit noch offen.

  • 9.      Aufbauprogramm und Qualifikationsoffensive Wärmepumpe

Wärmepumpen sind durch ihren hohen Effizienzgrad und potenzielle Treibhausgas-Neutralität eine Schlüsseltechnologie im Wärmebereich. Das Aufbauprogramm soll zunächst drei Komponenten umfassen: 1. Weiterbildungen zur Planung und zum Einbau von Wärmepumpen in Wohngebäuden; 2. Schulungen im Bereich natürliche Kältemittel für Wärmepumpen zur Sachkundezertifizierung; 3. Schulungen speziell für den Wärmepumpeneinbau im Bestand mit Blick auf Niedertemperaturfähigkeit und unter Berücksichtigung der Peripherie inkl. qualitativer Beurteilung der Heizverteilung, Heizkörper und Heizlastberechnung.

  1. 10.  Optimierung bestehender Heizungssysteme

Aktuell werden verschiedene – auch ordnungsrechtliche – Umsetzungsoptionen jenseits von Förderung erarbeitet und diskutiert. Ziel ist es, zeitnah eine Optimierung bestehender Heizungssysteme zu initiieren.

  1. 11.  Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Mit dem Energieeffizienzgesetz wird erstmals ein sektorübergreifender rechtlicher Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz geschaffen und das Ambitionsniveau des Klimaschutzgesetzes für die Energieeffizienz festgeschrieben. Gleichzeitig werden mit dem EnEfG wichtige Anforderungen aus der laufenden EU-EED-Novelle (Energy Efficiency Directive) national umgesetzt. Die daraus resultierenden Maßnahmen werden u.a. zu erheblichen Treibhausgasminderungen im Gebäudesektor führen.

Auch Klimaziele 2022 bis 2026 werden verfehlt

Die Wirkungsabschätzung der Maßnahmen zeige ferner, dass die Jahresemissionsmengen in den Jahren 2022 bis 2026 voraussichtlich zunächst nicht eingehalten werden. In der Summe führten die Maßnahmen aber ab 2028 bis 2030 zur einer Übererfüllung zur Einhaltung der zulässigen Emissionsmenge für den Gesamtzeitraum (2022-2030).

Der Treibhausgasausstoß im Gebäudebereich betrug 2021 115 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (Ziel laut BKG: 113 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente). Bis 2030 muss der Ausstoß auf 67 Mio. t CO2-Äquivalente (festgelegte Emissionsmenge 2030 lt. BKG) sinken.

Die Emissionslücke zw. 2022 und 2030 beträgt ca. 152 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente (aufsummierte jährliche Werte lt. Projektionsbericht der Bundesregierung, ohne dieses Sofortprogramm). Mit dem Sofortprogramm lässt sich der Treibhausgasausstoß im Gebäudesektor zw. 2022 und 2030 in Summe um etwa 156 bis 161 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente absenken und die bestehende Emissionslücke schließen.

13.7.2022 | Quelle: BMWK | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen