BWE-Rechtsgutachten: Reiches Netzpaket verfassungswidrig
Foto: lupolucis / stock.adobe.comEin vom Bundesverband Windenergie (BWE) beauftragtes Rechtsgutachten der Kanzlei Redeker Sellner Dahs kommt zu dem Schluss, dass die geplante Einführung der systemdienlichen Anschlussleistung ohne angemessene Übergangsregelung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Bundesregierung plant dieses mit dem vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) erarbeiteten Netzpaket, das sie dem Bundestag vorgelegt hat. Diese Pläne untergraben laut Gutachten die Investitionssicherheit für bereits genehmigte und bezuschlagte Windenergieprojekte. Der BWE fordert daher Nachbesserungen im weiteren parlamentarischen Verfahren.
„Bereits in seiner Stellungnahme hat der BWE auf die verfassungsrechtlichen Bedenken hingewiesen, die mit der geplanten Neuregelung entstehen. Das jetzt vorliegende Gutachten der Kanzlei Redeker Sellner Dahs bestätigt diese Bedenken. Die Bundesregierung greift in geschützte Rechtspositionen von Vorhabenträgern ein, die ihre Projekte bereits jahrelang planen und teilweise bereits Genehmigungen und Zuschläge erhalten haben. Ohne eine angemessene Übergangsregelung würden hierdurch hohe Investitionswerte bedroht werden“, sagt BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek.
Netzpaket soll das vorrangige Netzanschlussrecht für EEG-Anlagen einschränken
Nach Willen der Bundesregierung soll der Gesetzgeber das vorrangige und bislang unbeschränkte Netzanschlussrecht für EEG-Anlagen bereits zum 1. Januar 2027 durch eine Begrenzung der Anschlussleistung einschränken. Eine verfassungsrechtlich notwendige Übergangsregelung fehlt im Netzpaket. Dadurch drohen erhebliche Investitionen in bereits weit fortgeschrittene Projekte zunichte gemacht zu werden. Das Gutachten bewertet die Regelung als verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigte Eingriffe in die Eigentumsgarantie, die Berufsfreiheit und den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes.
„Die Bundesregierung darf nicht sehenden Auges neue Rechtsunsicherheit verursachen. Im parlamentarischen Verfahren muss nun dringend nachgebessert werden. Wir brauchen einen verlässlichen Bestands- und Vertrauensschutz für Projekte, die bereits weit fortgeschritten sind. Nur so lassen sich Rechtskonformität und Investitionssicherheit gewährleisten.“, sagt Heidebroek. Dafür müsse der Bundestag auch andere praxisuntaugliche Regelungen in EEG-Novelle und Netzanschlusspaket, etwa der geplante Redispatch-Vorbehalt und die mangelnde Ausgestaltung marktwirtschaftlicher Instrumente, grundsätzlich korrigieren. „Alles andere sabotiert den dringend nötigen Ausbau der Windenergie in Deutschland“, so Heidebroek.
Quelle: BWE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH