Energy Watch Group: Solarer Ausbaustopp verteuert Strom um 4 Cent

Hans-Josef Fell vor einem Haus mit Photovoltaik auf dem Dach. Eine Analyse zeigt: Erneuerbare erobern Weltenergiemärkte.Foto: Guido Bröer
Hans-Josef Fell ist Präsident der Energy Watch Group
Würde der aktuelle Kabinettsentwurf zum EEG Gesetz, erwartet die Energy Watch Group einen Stopp bei neuen PV-Anlagen, der den Strompreis bis zu vier Cent je Kilowattstunde verteuern würde. Der Bundestag sollte sich deshalb mit den Beratungen Zeit nehmen, fordert die Organisation. Das geltende EEG könnte auch über den Jahreswechsel hinaus noch weiter Bestand haben.

Die Energy Watch Group warnt vor den Folgen eines möglichen Ausbaustopps bei der Photovoltaik. Die Organisation hat anlässlich des derzeit debattierten Kabinettsentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ein Papier vorgelegt. Darin heißt es, dass ein solarer Ausbaustopp eine erhebliche Verteuerung des Stroms nach sich ziehen würde. Das gelte für den Fall, dass der Entwurf in seiner jetzigen Form umgesetzt würde.

So drohe bei einer Ausbaubremse der Erneuerbaren Energien der Börsenstrompreis in Deutschland um bis zu 4 Cent/kWh oder 25 Mrd. Euro jährlich zu steigen. Der Hauptgrund sei, dass mit der erwarteten Zunahme des Stromverbrauchs (Ausbau von KI-Rechenzentren, E-Mobilität, Wärmepumpen u.a.) dieser zunehmend mit teuren fossilen Kraftwerken zu decken wäre.

So liege heute schon der Börsenstrompreis bei über 12 Cent/kWh, wenn der fossile Anteil 60% der Stromerzeugung beträgt. Sinke aber der fossile Anteil auf unter 20%, – liefern die Erneuerbaren also 80% – dann läge der Börsenstrompreis unter 3 Cent/kWh.

Altes EEG könnte auch 2027 gültig bleiben

Der Bundestag sollte sich deshalb die Zeit nehmen, eine solide EEG-Novelle und ein Netzpaket zu erarbeiten. Falls das über den Jahreswechsel dauere, müsse das EEG 2023 vorher so angepasst werden, dass es auch ab dem 01.01.2027 noch gelte. Der Bundesrat habe ein entsprechendes Papier mit Änderungsvorschlägen erarbeitet.

Mit einer einfachen Anpassung würde das bestehende EEG das EU-Recht auch Januar bis Juni 2027 erfüllen. Dies sei in der Weise möglich, den Ausgleich des EEG-Kontos für neue EEG-Anlagen nicht weiter aus dem Bundeshaushalt, sondern aus einer Umlage auf den Strompreis zu finanzieren. Dann wäre das EEG keine Beihilfe nach EU-Recht und das EEG 2023 könnte mit nur wenigen dringend erforderlichen Änderungen weiterlaufen. Dies würde den Bundeshaushalt 2027 um ca. 10 Millionen (Mio.) Euro entlasten und den Strompreis nicht erhöhen, da die Erneuerbaren Energien heute die günstigste Art der Stromerzeugung sind.

Hans-Josef Fell, MdB 1998-2013 und Präsident der Energy Watch Group: „Mit meiner langjährigen Erfahrung als Abgeordneter im Bundestag kann ich mir angesichts der vielen groben Fehler im EEG-Kabinettsentwurf in der Kürze der dem Parlament verbleibenden Zeit bis 16. Oktober keine Erarbeitung einer EEG-Novelle vorstellen, die einen weiteren starken Ausbau der Erneuerbare Energien ermöglichen würde. Daher stimme ich dem Bundesrat zu, Zeit zu schaffen – wir legen dazu einen konkreten Gesetzesvorschlag vor.“

Die Solarthemen haben über die geplanten Änderungen und ihre möglichen Auswirkungen bereits umfangreich berichtet:
Kabinett bringt EEG-Novelle 2027 auf den Weg

Novelle zum EEG 2027 verzögert sich

Was das EEG 2027 für PV-Anlagen bis 25 kW bedeutet

Entwurf für EEG-Novelle 2027: Bremse für PV auf Dächern

Quelle: Energy Watch Group | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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