Enerparc-Insolvenz: Bieter im Investorenprozess ausgewählt

Ein Luftbild eines Enerparc-Solarparks, für das insolvente Photovoltaik-Unternehmen Enerparc läuft die Suche nach Investoren.Foto: Enerparc
Der Verkauf der Solarpark-Portfolien und der Projekt-Pipeline von Enerparc soll bis Dezember in trockenen Tüchern sein.
Im Investorenprozess werden Käufer für das Solarpark-Portfolio, die Projekt-Pipeline und die Anteile an den nicht insolventen Tochtergesellschaften des insolventen Photovoltaik-Unternehmens Enerparc gesucht. Nun werden Bieter für die Due-Diligence-Prüfung ausgewählt.

Enerparc, Entwickler und Betreiber von Solarparks, sucht nach der Insolvenz im September nun Investoren. Im Rahmen des Investorenprozesses gingen mehr als zehn nicht bindende Angebote ein. Einige wenige Bieter kommen nun in die zweite Phase des Investorenprozesses. Somit berücksichtigt der vorläufige Insolvenzverwalter, was Enerparc mit begrenzten personellen und organisatorischen Kapazitäten leisten kann, um die Due Diligence bestmöglich durchzuführen. Bei der Due-Diligence-Prüfung prüfen die Bieter das Photovoltaik-Unternehmen und seine Vermögenswerte und geben danach verbindliche Angebote ab.

„Wir gehen weiterhin davon aus, dass wir den Verkauf der Solarpark-Portfolien, der Projekt-Pipeline und Anteilen, beispielsweise an den nicht insolventen Tochtergesellschaften Sunnic Lighthouse und Enerparc Service, im Dezember 2026 beurkunden werden. Davon wäre auch die Belegschaft umfasst“, sagt der vorläufige Insolvenzverwalter Stefan Denkhaus, Partner in der Wirtschaftskanzlei BRL.

In den parallel zum Investorenprozess laufenden Verhandlungen mit Lieferanten und Kreditgebern habe man weitere Fortschritte erzielt. Ziel sei es, die seit dem Insolvenzantrag unterbrochenen Bauarbeiten für Solarparks im Bau wieder aufzunehmen. Um allen Beteiligten insbesondere bei der Wiederaufnahme der Arbeiten bei den Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Bau die größtmögliche Rechtssicherheit zu geben, hat das Amtsgericht Hamburg am 26. Oktober 2026 auf Anregung des vorläufigen Insolvenzverwalters die sogenannte „starke“ vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Durch diese vom Vorstand unterstützte Maßnahme haben die Rechtshandlungen im Insolvenzantragsverfahren die gleiche rechtliche Verbindlichkeit wie solche, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durchgeführt werden. Die Eröffnung des Enerparc-Insolvenzverfahrens wird für den 1. Dezember 2026 erwartet.

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Quelle: Enerparc | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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